Am Ende eines Schuljahres erhalten alle Schüler_innen ihre Zeugnisse. In den Jahrgängen 2–4 gibt es zusätzlich ein Halbjahreszeugnis. Viele Schulen, oder Klassenlehrkräfte stellen den Erstklässlern jedoch auch ein „informelles, nicht amtliches“ Zeugnis aus, um die Leistung der Schüler_innen zu würdigen.
Neben der klassischen Vorgehensweise (1./2. Klasse Berichtszeugnis – 3./4. Klasse Notenzeugnis) besteht für niedersächsische Grundschulen seit 2016 die Möglichkeit, auch in den Klassen 3 und 4 Berichtszeugnisse anzufertigen.
In allen Fällen muss die Gesamtkonferenz über die Ausgestaltung der Zeugnisse entscheiden. Ohne dies bleibt es bei den alten Regelungen.
1. und 2. Klasse
In den beiden ersten Schuljahrgängen gibt es ein Berichtszeugnis. In sechs Kompetenzbereichen (3 für Deutsch und 3 für Mathematik) werden die Leistungen und die erreichten Kompetenzen beschrieben.
Zu Beginn des Berichtszeugnisses wird ein Bereich mit Interessen, Fähigkeiten und Fertigkeiten beschrieben.
Deutsch:
- Sprechen und Zuhören
- Lesen und mit Texten umgehen
- Schreiben, Texte verfassen
Die Kompetenzen im Bereich „Sprache und Sprachgebrauch untersuchen“ fließen in die genannten Kompetenzbereiche mit ein.
Mathematik:
- Zahlen und Operationen
- Größen und Messen
- Raum und Form
Die Kompetenzen in den Bereichen „Muster und Strukturen“ sowie „Daten und Zufall“ fließen in die genannten Kompetenzbereiche mit ein.
Es folgen (siehe unten) die Bewertungen zum Arbeits- und Sozialverhalten.
3. und 4. Klasse
In den Klassen 3 und 4 besteht der Mittelteil (nach dem Kopf mit dem Namen der Schule) des klassischen Zeugnisses aus dem Notenblock.
Es folgt die Angaben über die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften und Fördermaßnahmen.
Anschließend werden Aussagen über besondere Interessen und Fähigkeiten gemacht.
Es folgen (siehe unten) die Bewertungen zum Arbeits- und Sozialverhalten.
Das Zeugnis endet mit den Bemerkungen.
Achtung:
Seit 2016 kann das Zeugnis der 3./4. Klasse auch als Berichtszeugnis erteilt werden. Dann ist das Erscheinungsbild ähnlich dem des Zeugnisses der 1./2. Klasse.
Für das Fach Englisch erhalten die Kinder den Vermerk erteilt, da es noch keine Noten für Englisch in der dritten Klasse gibt. Textiles Gestalten und gestaltendes Werken wird oft epochal unterrichtet. Daraus folgt, dass bei einem von beiden Fächern im Halbjahr „nicht erteilt“ steht. Auch gibt es den Vermerk „befreit“. Dieser kann für den Sportunterricht sowie für den Religionsunterricht gelten. Auch die dritte Klasse ist ein Jahrgang mit Versetzung. Für die vierte Klasse gilt ebenfalls die Regelung, dass bei nicht ausreichenden Leistungen und keiner Möglichkeit des Notenausgleichs anderer Fächer eine Nichtversetzung möglich ist.
AV / SV
Das Arbeits– und Sozialverhalten (AV/SV) wird in allen vier Jahrgängen beschrieben und bewertet. In vermutlich den meisten Fällen wird die standardisierte Form mit den Buchstaben A-E und deren Bedeutungen verwendet.
(A) – „verdient besondere Anerkennung“ – diese Bewertung soll erteilt werden, wenn das Verhalten den Erwartungen in besonderem Maße entspricht und Gesichtspunkte hervorragen;
(B) – „entspricht den Erwartungen in vollem Umfang“ – diese Bewertung soll erteilt werden, wenn das Verhalten den Erwartungen voll und uneingeschränkt entspricht;
(C) – „entspricht den Erwartungen“ – diese Bewertung soll erteilt werden, wenn das Verhalten den Erwartungen im Allgemeinen entspricht;
(D) – „entspricht den Erwartungen mit Einschränkungen“ – diese Bewertung soll erteilt werden, wenn das Verhalten den Erwartungen im Ganzen noch entspricht;
(E) – „entspricht nicht den Erwartungen“ – diese Bewertung soll erteilt werden, wenn das Verhalten den Erwartungen nicht oder ganz überwiegend nicht entspricht und eine Verhaltensänderung in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist.
Die Bewertungsstufen D und E sind im Zeugnis zusätzlich zu den standardisierten Formulierungen mit Hervorhebungen zu versehen, z. B. „das AV entspricht den Erwartungen mit Einschränkungen, weil er/sie zu wenig Einsatzbereitschaft und Sorgfalt als Voraussetzung für verlässliches Arbeiten erkennen lässt.“
Bemerkungen
Mögliche Bemerkungen im Zeugnis (Halbjahr):
- Vermerke auf schwach ausreichende Noten
- Empfehlungen zum Überspringen eines Schuljahrgangs
- Hinweise zur weiteren Förderung
- Hinweise auf mögliche Gefährdung der Versetzung, der Abschlusserteilung und des Verbleibens in der Schulform
- Hinweise zum herkunftsprachlichen Unterricht
- Teilnahme am Förderunterricht
- Hinweise zum Schulbesuch, zur Lernentwicklung und zur Beteiligung am Unterricht
- Hinweis „Der Unterricht im Fach …… wurde in ……. Sprache erteilt“, falls Unterricht in Sachfächern fremdsprachig erteilt wurde.
- Besondere Leistungen in Unterrichtsvorhaben
- Mitarbeit in der Schülervertretung.
- Ein Hinweis auf ein zusätzlich erteiltes Berichtszeugnis
- Hinweise auf Abweichungen in der Leistungsbewertung (Nachteilsausgleiche, LRS, Dyskalkulie).[1]
- Angabe des sonderpädagogischen Förderbedarfs
- Sonstige Hinweise
Bemerkungen im Zeugnis (Ganzjahr):
Wie oben, aber zzgl.
- Versetzungsbemerkung
- Bemerkung zur Nicht-Versetzung
- Bemerkung zum freiwilligen Wiederholen
- Bemerkungen zum Aufrücken in den nächsten Schuljahrgang
- Bemerkung zur Beschulung in der 5. Klasse an der weiterführenden Schule
[1] „Liegen besondere Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben sowie im Rechnen – letzteres gilt nur für die Grundschule – vor, so ist im Zeugnis unter ‚Bemerkungen‘ im Einzelnen darzulegen, wie und auf welche Weise auf Schwierigkeiten bei der Bewertung Rücksicht genommen worden ist.“, (Niedersächsisches Kultusministerium (Zeugniserlass), RdErl. d. MK v. 3.5.2016-36.3-83203- VORIS 22410), Punkt 4.22