Die Schullaufbahnempfehlung ist weggefallen – doch was hat sich für den Übergang nach Klasse 5 verändert?
Eigentlich nicht viel! Ein Rückfall in die in der Schullaufbahnempfehlung genannte Schulform bei anderweitiger Anmeldung (Schule empfahl RS, Eltern meldeten an RS an) und bei wiederholtem Sitzenbleiben besteht nicht mehr.
Das MK Niedersachsen hat einen Flyer dazu herausgegeben.
Die Eltern bestimmen nach wie vor, wo sie ihr Kind nach der 4. Klasse anmelden. Ganz gleich, wie das Zeugnis am Ende der Klasse ausfällt, nehmen die Eltern die Anmeldung an der weiterführenden Schule selbstständig vor.
Dabei spielt die Schulform (Hauptschule, Realschule, Haupt- und Realschule, Oberschule, Gymnasium, KGS, IGS, freie Schule) keine Rolle. Einzig an der KGS und der IGS kann es Aufnahmebeschränkungen geben. Diese beziehen sich jedoch auf die Aufnahmekapazitäten und dem Einzugsgebiet und nicht nach den Leistungen der Kinder.