Flexibler Einschulungsstichtag
Bei Kindern, die vom 01.07. bis zum 30.09. eines Jahres das 6. Lebensjahr vollenden, kann die Schulflicht per Flex-Regelung um ein Jahr verschoben werden.
Bei Kindern, die vom 01.07. bis zum 30.09. eines Jahres das 6. Lebensjahr vollenden, kann die Schulflicht per Flex-Regelung um ein Jahr verschoben werden.