Mit dem Beginn eines Schuljahres entsteht für Kinder die Schulpflicht, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum folgenden 30. September vollenden werden.
Das heißt konkret:
Alle Kinder, die in der Zeit vom 01.10. (des letzten Jahres) bis 30.09. (dieses Jahres) das sechste Lebensjahr vollenden, werden zum 1. August dieses Jahres schulpflichtig. Bisher nicht schulpflichtige Kinder können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Anfang des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Reife besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Diese Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig.
Die Einschulung
In Niedersachsen finden die Einschulungen immer am ersten Samstag nach den Sommerferien statt.
Häufig findet um die Einschulung auch ein Einschulungsgottesdienst statt, der jedoch kein offizieller Bestandteil der Einschulung als solcher ist.
Nach der Feierlichkeit (meist Pausenhalle, Aula oder Sporthalle) gehen die Kinder mit den Klassenlehrkräften in die Klassenräume und haben ihre „erste“ Schulstunde.
Der eigentliche Unterricht beginnt dann immer am Montag nach der Einschulung.
Verschiebung der Einschulung
Bislang galt, dass Kinder, die bis zum 30.09. eines Jahres das 6. Lebensjahr vollenden, im aktuellen Jahr auch schulpflichtig werden.
Nun gibt es aber die Möglichkeit, dass Eltern per einfachem Brief an die Schule und in eigener Verantwortung unbürokratisch ihr Kind um ein Jahr vom Schulbesuch zurückstellen können.