Die Zensuren oder Schulnoten (kurz: Noten) an der Grundschule unterliegen einer stetigen schul- und bildungspolitischen Situation.
Die Strömungen reichen von „Bitte alles so lassen, wie es ist …“ bis zu „Bitte schafft die Noten ab …“.
Grundsätzlich gilt und galt auch schon „immer“, dass es in den ersten beiden Jahrgängen (Klasse 1 und 2) KEINE Noten gibt. Erst ab Klasse 3 gibt es Noten. Dies gilt sowohl für Arbeiten und Tests als auch für das Zeugnis ab Klasse 3.
Änderung in 2016
Seit dem Schuljahr 2016/17 können die Schulen wählen (nach Abstimmung mit allen Gremien), ob sie auch in Klasse 3 und 4 Berichtszeugnisse erstellen und verwenden.
1.2 Zeugnisse werden, wenn in Nr. 5 nichts anderes bestimmt oder zugelassen ist, als Notenzeugnisse erteilt. In Notenzeugnissen werden Bewertungen mittels der Notenbezeichnungen oder Notenziffern entsprechend Nr. 3.4.1 vorgenommen. Hinweise zur weiteren Förderung der Schülerin oder des Schülers können unter Bemerkungen nach Nr. 4.3.2 aufgenommen werden.
Berichtszeugnisse (Lernentwicklungsberichte) enthalten für alle Fächer / Fachbereiche und ggf. fachunabhängig eine Darstellung der Lernentwicklung der Schülerin oder des Schülers sowie Hinweise für die weitere Förderung. In Berichtszeugnissen werden Bewertungen in freier oder standardisierter Form vorgenommen. Die Gesamtkonferenz kann beschließen, dass Notenzeugnisse durch Berichtszeugnisse ergänzt werden, soweit für die Schulform nichts anderes bestimmt ist.Quelle: RdErl. d. MK v. 3.5.2016-36.3-83203- VORIS 22410 „Zeugnisse in den allgemein bildenden Schulen“
Grundsätze
Jede Schule legt in ihren Grundsätzen zur Leistungsbewertung fest, wie die Leistungen in den einzelnen Schulfächern erbracht, und gemessen werden sollen.
Dabei ist es von Fach zu Fach unterschiedlich, welche Methoden zum Einsatz kommen. So setzt sich die Zeugnisnote in den Fächern Mathematik und Sport natürlich aus unterschiedlichen Faktoren zusammen.
In den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht wird festgelegt, in welchem prozentualen Verhältnis z. B. die mündlichen und die schriftlichen Leistungen in die Gesamtzensuren einfließen. Wie sich die Zensuren (schriftlich und mündlich) zusammensetzen, ist in den Kerncurricula der Fächern (curriculare Vorgaben) festgelegt. Abschließend legt die Schule fest, bei welchen Prozenträngen einer schriftlichen Arbeit es welche Zensur geben soll (z. B. die Note 1 ab 97 %, 98 %, 99 % oder gar erst bei 100 % der erbrachten Leistung). Diese Kriterien werden von der Gesamtkonferenz der Schule beschlossen.
So kann es sein, dass die Leistung einer schriftlichen Arbeit an zwei Schulen unterschiedlich gewertet wird (natürlich nur in einem minimalen Bereich).