Der neue Ganztagserlass für die niedersächsischen Schulen lässt weiter auf sich warten. Eigentlich sollte er schon im vergangenen Jahr veröffentlicht werden, lediglich im Mai dieses Jahres wurde zumindest eine Vorgriffsregelung im Schulverwaltungsblatt für Niedersachsen veröffentlicht.

In der Vorgriffsregelung werden folgende Punkte, die im neuen Ganztagserlass enthalten sein sollen, den Schulen schon zum Schuljahr 2024/25 ermöglicht.

Abholzeiten

„Ganztagsschulen können an Tagen mit einem offenen Ganztagsangebot zusätzlich zu der bereits bestehenden Abholzeit weitere Abholzeiten einführen. Die Anmeldung der Schülerin oder des Schülers zu der weiteren Abholzeit ist je nach Entscheidung der Schule entweder für ein halbes oder ein ganzes Schuljahr verbindlich. Ein Anspruch auf Schülerbeförderung aufgrund weiterer Abholzeiten besteht nicht.“

Das bedeutet, dass schon vor Inkrafttreten des neuen Ganztagserlasses zum Schuljahr 2026/27 den Schulen die Option ermöglicht wird, mehr als nur eine Abholzeit anzubieten. Ob das in der Umsetzung für die Schulen, gerade auch die Grundschulen, machbar ist, bleibt abzuwarten. Mehrere Abholzeiten bedeuten zwangsläufig einen hohen organisatorischen Aufwand, um der Aufsichtspflicht und der Kontrolle der Anwesenheit (und der Abwesenheit) gerecht zu werden.

Kooperationspartner

„Nr. 8.2 Kooperationsvertrag zur Arbeitnehmerüberlassung und Nr. 8.3 Kooperationsvertrag ohne Arbeitnehmerüberlassung (z. B. mit Vereinen oder Jugendhilfeeinrichtungen in freier Trägerschaft) des o. g. Runderlasses sind mit der Maßgabe anzuwenden, dass Kooperationspartnerin oder -partner auch sein kann, wer keine gemeinnützigen Zwecke im Sinne des § 52 der Abgabenordnung (AO) verfolgt.“

Kooperationsträger brauchen nicht mehr zwingend gemeinnützig zu sein. Im Umkehrschluss dürften sie auch eine Gewinnabsicht verfolgen.

Meine Meinung:

Die Erweiterung der Teilhabe von Kooperationspartnern mit Gewinnerzielungsabsichten vergrößert die Möglichkeiten und Vielfalten und ist absolut sinnvoll. Der „RUN“ auf Dozenten, pädagogische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie „überlassenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern“ wird groß sein.

Bei den flexiblen Abholzeiten bin ich sehr skeptisch. Den Hintergedanken verstehe ich und erkenne an, dass dieser sinnvoll ist. Allerdings müsste eine Schule an 5 Tagen pro Woche mit unterschiedlichen täglichen Buchungen von Ganztagsplätzen auch noch zusätzlich verschiedene Abholzeiten innerhalb der täglichen Buchungen verwalten und koordinieren können. Das wird ohne technische Hilfsmittel (an größeren Grundschulen) kaum schaffbar sein.

Ungeachtet allem muss der neue Ganztagserlass schnellstens veröffentlicht werden, damit Schulen und Schulträger rechtssicher wissen, mit welchen Rahmenbedingungen sie arbeiten und planen können.

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Björn Bauch

Über mich:

Ich bin seit 23 Jahren im niedersächsischen Schuldienst tätig, 13 Jahre davon als Leiter einer 3-zügigen Grundschule. Mein Anliegen ist das Helfen bei schulischen Fragen, das Herstellen von Transparenz sowie – das möglicherweise – Richtigstellen von falschen Annahmen in Bezug auf die Rechtslage.

Schon vor vielen Jahren habe ich diese Webseite sukzessive erstellt, um die immer wieder auftretenden Fragen von Eltern beantworten zu können.

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