Erziehungsmaßnahmen sind Mittel des „pädagogischen Einwirkens“. Sie werden benutzt, um Pflichtverletzungen, Störungen oder Beeinträchtigungen des Unterrichts entgegenzuwirken und zu maßregeln. Stichworte sind hier auch die Verletzung der Schulordnung oder das Nichterfüllen von schulischen Pflichten (z. B. Schul- und Hausaufgaben).

Erziehungsmaßnahmen sind, im Gegensatz zu Ordnungsmaßnahmen, keine Verwaltungsakte. Sie können von einer einzelnen (Fach-) Lehrkraft, der Klassenlehrkraft oder einer Klassenkonferenz beschlossen werden. Letztere ist jedoch nicht zwingend notwendig. Daher sind sie vorrangig bei minder schweren Pflichtverletzungen auszuwählen. Aufgrund der Form (kein Verwaltungsakt) ist ein Widerspruch seitens der Eltern nicht möglich. Zulässig und einziges Mittel gegen die Verhängung von Erziehungsmaßnahmen ist nur die Beschwerde bei der Schulleitung.

Beispiele

Maßnahmen zur Erziehung können vom einfachen Umsetzen innerhalb der Klasse bis zum Nachsitzen ausgestaltet sein. Beim Nachsitzen müssen jedoch die Eltern rechtzeitig und in geeigneter Form darüber informiert werden. Auch muss – gerade in der Grundschule – der ordnungsgemäße Schulweg gewährleistet sein. Dies würde insbesondere Kinder betreffen, die auf den Schulbus angewiesen sind. Das Nachsitzen an einer gebundenen Ganztagsgrundschule (also nach dem Nachmittagsunterricht) ist nicht möglich.

Abgrenzung

Erziehungsmaßnahmen sollen beim Kind ein Umdenken bewirken und auf schnelle Art und Weise eine Verhaltensänderung erwirken. Oft werden auch Methoden zur Verhaltensreflexion angewendet, bei denen die Kinder über ihr Fehlverhalten nachdenken und erkennen sollen, was sie falsch gemacht. In der Folge und mit der Erkenntnis können sie dann ihr Verhalten zum Positiven verändern.

Meine Meinung:

Erziehungsmaßnahmen dienen im wahrsten Sinne des Wortes der Erziehung. Sie sind in ihrer Tragweite eher unterschwellig und weniger schwerwiegend als Ordnungsmaßnahmen. Hier sollten Schule und Elternhaus unbedingt an einem Strang ziehen und miteinander arbeiten, da ja beide Seiten das gleiche Ziel verfolgen (sollten)! Meist können – in Absprache mit den Eltern – sehr individuelle Maßnahmen besprochen und getroffen werden, die schnell zum Erfolg in der Änderung des Verhaltens des Kindes führen.

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Björn Bauch

Über mich:

Ich bin seit 23 Jahren im niedersächsischen Schuldienst tätig, 13 Jahre davon als Leiter einer 3-zügigen Grundschule. Mein Anliegen ist das Helfen bei schulischen Fragen, das Herstellen von Transparenz sowie – das möglicherweise – Richtigstellen von falschen Annahmen in Bezug auf die Rechtslage.

Schon vor vielen Jahren habe ich diese Webseite sukzessive erstellt, um die immer wieder auftretenden Fragen von Eltern beantworten zu können.