Anspruchsberechtigt für das Bildungspaket sind Kinder oder deren Eltern, die folgende Leistungen erhalten:
- Arbeitslosengeld II
- Sozialgeld
- Sozialhilfe
- Kinderzuschlag
- Wohngeld
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Leistungen nach dem SGB II
Welche Leistungen gibt es?
Das Bildungspaket kann für folgende Leistungen beantragt werden:
- Mehraufwendungen für Mittagessen in der Schule (Eigenanteil der Eltern bzw. des Kindes liegt bei einem Euro pro Tag und Essen).
- Lernförderung (kostenpflichtige Nachhilfe), wenn das Lernziel der Klasse (erheblich) gefährdet ist. Die Schule muss dies bestätigen.
- Schulbedarf (z. B. Schulranzen, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien), wird zweimal im Jahr gezahlt. Das Schulbedarfspaket hat sich zum 1. Januar 2022 pro Kind und pro Schuljahr auf insgesamt 156 EUR erhöht.
- Ausflüge, Schulfahrten und Klassenfahrten werden voll übernommen. Die Schule muss die Kosten bestätigen.
- Schülerbeförderung, sofern die Kinder keine Fahrkarte des ÖPNV des Landkreises erhalten.
- Kultur, Sport, Mitmachen im Bereich der Freizeit (Teilhabepaket), wie Sport, Spiel und Kultur im Verein. Kosten, bis zu 10 EUR im Monat (Gebühren und Ausrüstung z. B. im Verein) können übernommen werden.
Antrag stellen
Der Antrag auf Leistungen bzw. Zahlungen aus dem Bildungspaket sind rechtzeitig, d. h. immer vor der Maßnahme (Klassenfahrt, Wandertag), vor Beginn des neuen Schuljahres (Schulbedarf) und vor der Buchung von Nachhilfe (Lernförderung) zu stellen. Nachträgliches Einreichen ist nicht möglich, der Antrag wird dann nicht mehr genehmigt.