Für den Nachteilsausgleich in der Autismus-Spektrum-Störung (ASS) gelten im Prinzip die gleichen Vorgaben wie bei den Nachteilsausgleichen LRS/DYS.

Meist jedoch sind es nur die Kinder mit einem (leichten) Asperger-Syndrom, die einen sinnvollen Nachteilsausgleich im Bereich der Autismus-Spektrum-Störung erhalten. Oft sind die Nachteile doch so groß, dass ein Nachteilsausgleich nicht mehr ausreicht. Dann muss die Schule das Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes einleiten.

Bei einem frühkindlichen Autismus ist dies fast ausnahmslos der Fall. Als Unterstützungsbedarfe werden häufig emotionale-soziale Entwicklung (ESE), geistige Entwicklung (GE) oder Lernen (LE), oder eine Kombination aus den Dreien festgestellt. Auf Nachteilsausgleiche kann dann verzichtet werden.

Beispiele zur Umsetzung

Unterrichtsorganisation

  • alternative Aufgabenstellungen bei Gruppenarbeiten
  • Strukturierungshilfen bei Gruppenarbeiten
  • Reduzierung der Aufgabenstellungen
  • Alternative Aufgabenstellungen
  • Aufschlüsselung von Anforderungen bei Prüfungssituationen
  • Anpassung der Hausaufgaben
  • Maßstäbe zur Leistungsfeststellung offenlegen

Mündliche Mitarbeit

  • Ermutigung zur Äußerung von Hypothesen
  • Führen einer Rednerliste
  • Führen eines Meldeprotokolls
  • Meldekarten
  • Schriftliche Ersatzleistungen (schriftliche Referate, Unterrichtsprotokolle)
  • Anteil der Bewertung anpassen (Verhältnis mündlich / schriftlich)
  • Erbringen von speziellen mündlichen Leistungen in Einzelsituationen

Schriftliche Mitarbeit

  • Alternativen zur Tafelabschrift
  • Zulassen von technischen Hilfsmitteln
  • Einsatz von geeigneter Lineatur (vergrößert)
  • Anteil der Bewertung anpassen (Verhältnis schriftlich / mündlich)
  • Unterstützung beim Notieren der Hausaufgaben

Zeitliche Vorgaben

  • Verlängerte Arbeitszeiten
  • verkürzte Aufgabenstellungen
  • Individuelle Unterbrechungen
  • Visualisierung der Restzeit

Räumliche Bedingungen

  • individuelle Arbeitsplatzorganisation (Reizreduzierung)
  • Einzelplatz
  • separater Raum bei Klassenarbeiten
  • Lärmreduktion

Unterrichtsinhalte

Deutsch/Sprachen

  • Strukturierungshilfen für das Erstellen von Texten
  • Nutzen von Wörterbüchern
  • Klare Aufgabenstellungen, Ermöglichen von Rückfragen
  • Textverständnis klären
  • Vermeidung von Metaphern, Redewendungen, ansonsten zusätzliche Hilfen
  • Themen auf ihren emotionalen und sozialen Gehalt überprüfen
  • Sachtexte bevorzugen

Mathematik

  • Nutzung von Anschauungsmaterial
  • Nutzen einer Einmaleinstabelle
  • Strukturierungshilfen bei verschiedenen Aufgabentypen
  • Textaufgaben mit angepassten Sachinhalten an die Spezialinteressen der Schüler
  • Textaufgaben vorlesen
  • Alternativen zu Textaufgaben oder zusätzliche (visuelle) Informationen
  • Exaktheitstoleranz in Geometrie erweitern
  • Alternative Rechenwege akzeptieren

Naturwissenschaftlicher / Gesellschaftskundlicher Bereich

  • Alternative Themenangebote bei problematischen Texten mit Schwerpunkt auf sozialem Kontext
  • Themen auf ihren emotionalen und sozialen Gehalt überprüfen
  • Sachtexte bevorzugen
  • Erweiterung der Exaktheitstoleranz

Musisch-kultureller Bereich

Musik:

  • alternative Formen für die Leistungsfeststellung

Sport:

  • vorrangig Individualsportarten gegenüber Mannschaftssportarten

Kunst:

  • eher Zeichnen als Malen, Erweiterung der Exaktheitstoleranz

Meine Meinung:

Kinder mit einer Autismus-Spektrum-Störung werden bis auf wenige Ausnahmen (z. B. leichtes Asperger-Syndrom) inklusiv beschult, d. h. die Kinder haben einen festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung. Aber auch der hat seine Grenzen. Unter Umständen kann bei allen Inklusionsbemühungen doch der Besuch der Förderschule geistige Entwicklung sinnvoller sein.

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Björn Bauch

Über mich:

Ich bin seit 23 Jahren im niedersächsischen Schuldienst tätig, 13 Jahre davon als Leiter einer 3-zügigen Grundschule. Mein Anliegen ist das Helfen bei schulischen Fragen, das Herstellen von Transparenz sowie – das möglicherweise – Richtigstellen von falschen Annahmen in Bezug auf die Rechtslage.

Schon vor vielen Jahren habe ich diese Webseite sukzessive erstellt, um die immer wieder auftretenden Fragen von Eltern beantworten zu können.