In Niedersachsen können die Schulbücher über die Schulbuchausleihe ausgeliehen werden. Das bezieht sich auf alle Bücher, die keine Arbeitshefte oder Übungshefte zu einem Lehrwerk sind.
Kurz:
Alle Bücher, in die man nicht hinein schreiben wird.
Selbstredend ist der Ausleiher dafür verantwortlich, dass mit dem Buch pfleglich umgegangen wird. Sollte das Buch beschädigt werden (Seiten ausgerissen, Wasserschaden, stark verschmutzt etc.), müssen die Eltern Schadensersatz leisten. Dabei handelt es sich um den Zeitwert des Buches.
Demnach ist ein Wasserschaden als dritter Ausleiher nicht mehr so teuer wie ein Wasserschaden als erster Ausleiher eines Buches.
Die Schulen geben am Ende eines jeden Jahres die Anmeldungen zur entgeltlichen Ausleihe von Lernmitteln heraus. Die Eltern der zukünftigen Erstklässler erhalten diese mit den Informationsveranstaltungen.
Eine Verpflichtung zur Teilnahme an der entgeltlichen Ausleihe des Schulbuches besteht nicht.
Die Kosten
Die Kosten betragen ca. ein Drittel des Ladenpreises. Die Bücher, in der Grundschule meist für jeweils ein Schuljahr, können bis zu dreimal ausgeliehen werden.
Eltern, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch erhalten, sind von den Kosten befreit. Auch Asylsuchende sind nach dem Asylbewerberleistungsgesetz befreit.
Eltern mit mehr als zwei schulpflichtigen Kinder, also mit 3 und mehr schulpflichtigen Kindern, zahlen nur 80 % des Ausleihpreises. Die Schulpflicht der Kinder ist per Schulbescheinigung zu belegen.